Barrierefreiheit
Die Stadt Biberach ist bemüht, diese Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Museums Biberach (museum-biberach.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Videos, die nur einen Untertitel haben
- Karten.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG nicht barrierefrei:
- Videoinhalte
- Karten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.02.2023 erstellt und basiert auf einer BITV-/WCAG-Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.02.2023 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Über unser Formular Fehler melden haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen. Die Formulardaten werden ans Museum Biberach übermittelt und dort bearbeitet:
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Museum und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter "Rückmeldungen und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls das Museum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.